Das Schulministerium und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln ein neues Verfahren eingeführt, das Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland den Zugang zur Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen erleichtert. Die Bezirksregierung Köln hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Personen aus Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine ermöglicht, die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses mit einem deutschen Sekundarstufe-I-Abschluss ohne Einzelfallprüfung nachzuweisen.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern können die Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe ab sofort eine Vorabanerkennung der Schulabschlüsse beantragen.
Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme: „Angehende Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel erfordern neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie, um eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen.”
Laumann unterstreicht zudem die Bedeutung der Anwerbung ausländischer Fachkräfte.
Hintergrundinformationen
Um zur generalistischen Pflegeausbildung zugelassen zu werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber eine zehnjährige Schulbildung sowie Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und erforderliche Sprachkenntnisse nachweisen. Personen aus dem Ausland müssen ihre Schulabschlüsse anerkennen lassen, was bisher ein langwieriges Verfahren war, das nicht vom Ausland aus betrieben werden konnte.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erleichtert-zugang-zur-ausbildung-pflege-und