Nachdem 2017 die neue europäische Medical Device Regulation (MDR) in Kraft getreten ist und der ursprüngliche Geltungsbeginn (26. Mai 2020) aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr nach hinten auf den 26. Mai 2021 verschoben wurde, endete nun die Übergangsfrist. Die bestehenden Medizinprodukterichtlinien wurden ersetzt.

 

Die Einführung der EU-MDR und IVDR-Richtlinie verursacht vor allem für KMU und Startups große Herausforderungen und Unsicherheiten in ihrer Umsetzung. Basierend auf verschiedenen Voerhebungen wurde ein Maßnahmenbündel konzipiert, das unter anderem ein Beratungsangebot und eine Online-Orientierungshilfe beinhaltet, sowie die Vernetzung und den Austausch zwischen den Branchenunternehmen vorantreibt. Als erste Maßnahme wird die Beratungs- und Schulungsunterstützung im Rahmen des bestehenden Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) umgesetzt. Dieses wird mit bis zu 3,2 Millionen Euro Beratungen und Maßnahmen zur Kompetenzvermittlung gefördert. Bezuschusst werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen von externen Beratern*innen. Insgesamt können bis zu 80% bei Belegschaftsinitiativen bei max. 1.500 € pro Tagewerk bezuschusst werden. Anträge sind noch bis zum 31.12.21 bei der NRW-Bank möglich. Anträge müssen bereits vor Beginn des Vorhabens gestellt werden!

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website der NRW Bank.