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Förderbekanntmachung des Innovationsausschuss

Der Innovationsausschuss hat beim Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der neuen Versorgungsformen eine neue themenspezifische und eine neue themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht. Bis zum 16.05.2023 haben Interessierte die Möglichkeit sich mit ihren Ideenskizzen zu bewerben. In der Ideenskizze sollten die wesentlichen Inhalte der geplanten Versorgungsform vorgestellt werden.

Einige der eingereichten Ideenskizzen werden zur Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt. Diese Ausarbeitung wird für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von maximal 75.000 € gefördert werden.

Die Themenfelder der themenspezifischen Förderbekanntmachung sind Folgende:

  • Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung
  • Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern
  • Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
  • Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger
  • Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten
  • Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung

Ist Ihr Antrag auf Projektförderung keinem dieser Themen zuzuordnen, kann er über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das zweite Quartal 2023 im Bereich der Versorgungsforschung geplant.