Die erste Förderphase ist abgeschlossen und es werden insgesamt 19 Projekte aus NRW zur Antragsstellung aufgefordert.
Besonders freuen wir uns, dass 7 Projekte mit Beteiligung aus der Region Aachen positiv bewertet wurden und wünschen weiterhin viel Erfolg!
Weitere Informationen zu den ausgewählten Projekten finden Sie hier: https://www.in.nrw/news/gesuender-in-nrw-2023-10-10
Zugleich startet der Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW in die zweite Runde! Erneut können Projekte mit insgesamt rund 30 Millionen Euro gefördert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt mit dem Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW das Ziel, die Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft zu verbessern. Mit dem Wettbewerb sollen innovative Lösungen aus den wissens- und forschungsintensiven Themenfeldern Spitzenmedizin und medizinische Spitzentechnologie, biohybride Medizin, Bioprinting und Infektiologie gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen im Verbund mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Es werden nur Verbundvorhaben gefördert, die thematisch in der innovativen Medizin und den Lebenswissenschaften, der Gesundheit und der Ernährung verankert sind. Zudem soll die Digitalisierung der Gesundheitsförderung und die Verbesserung der gesicherten Gesundheitsversorgung sowie die personalisierte, nachhaltige und digital unterstützte Ernährung vorangetrieben werden.
Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach Ende des Vorhabens in marktgerechte Produkte zu überführen. In der Skizze soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind Ausgaben gemäß der EFRE/JTF RRL.
Die Förderung erfolgt anteilig und auf der Basis der tatsächlichen Ausgaben. Der Zuschuss hängt vom Fördersatz ab, der unter anderem von der Unternehmensgröße abhängig ist und je nach Bedarf bis zu 80% betragen kann. Dies gilt für Projekte im wirtschaftlichen Bereich.
Für Einrichtungen im nicht-wirtschaftlichen Bereich, wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kann die Förderquote je nach Bedarf bis zu 90% betragen.
Bis zum Jahr 2024 können in mehreren Runden Projektskizzen eingereicht werden. Die nächste Einreichungsrunde für Projektskizzen ist vom 01.12.2023 bis zum 01.03.2024.
Weitere Informationen, Voraussetzungen, Unterlagen sowie Termine zu digitalen Informationsveranstaltungen finden Sie unter: Gesünder.IN.NRW – Innovationsförderagentur NRW