Beratungsleistungen zu folgenden Themen können bezuschusst werden:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
- einer MDR/ IVDR-Beratung
Erstattungsfähige Kosten: Bis zu 50% der Beratungskosten bei max. 1.500 € netto pro Tagessatz (8 Stunden)und bis zu 80% der Beratungskosten bei der Förderung der MDR/IVDR-Beratungen sowie bei sogenannten Belegschaftsinitiativen. Weitere Details zur Erstattung und zum Verfahren finden Sie unter: Weitere Infos-NRW.Bank
Anträge sind noch bis zum 31.12.21 bei der NRW.Bank und für MDR/IVDR bis zum 30.06.2022 möglich.
WICHTIG: Der Antrag muss VOR Beginn des Vorhabens gestellt werden.