Förderung

MDR/IVDR und mehr!: Finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen

Mit der finanziellen Unterstützung für KMU, werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen und Kompetenzvermittlungen von externen Beratern*innen gefördert.

Beratungsleistungen zu folgenden Themen können bezuschusst werden:

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
  • einer MDR/ IVDR-Beratung

Erstattungsfähige Kosten: Bis zu 50% der Beratungskosten bei max. 1.500 € netto pro Tagessatz (8 Stunden)und bis zu 80% der Beratungskosten bei der Förderung der MDR/IVDR-Beratungen sowie bei sogenannten Belegschaftsinitiativen. Weitere Details zur Erstattung und zum Verfahren finden Sie unter: Weitere Infos-NRW.Bank

Anträge sind noch bis zum 31.12.21 bei der NRW.Bank und für MDR/IVDR bis zum 30.06.2022 möglich.
WICHTIG: Der Antrag muss VOR Beginn des Vorhabens gestellt werden.