Projektförderung – Technologiegestützte Innovationen für Sorgegemeinschaften

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Technologiegestützte Innovationen für Sorgegemeinschaften zur Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit informell Pflegender“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von Innovationen für Sorgegemeinschaften, die durch interaktive Technologien unterstützt werden. Gefördert werden anwendungsorientierte Verbundprojekte in zwei Phasen, die neuartige Angebote sowie Unterstützungs- und Vernetzungslösungen zur Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit für informell Pflegende erforschen, sowie ein Begleitprojekt.

 

Ziel der angestrebten Verbundprojekte ist es, durch die Erforschung und Entwicklung von auf interaktiven Technologien basierenden soziotechnischen Innovationen für Sorgegemeinschaften die Selbsthilfe und Handlungskompetenz informell Pflegender zu stärken. Dabei sollen ihre individuellen Ressourcen, die Ressourcen der Sorgegemeinschaften sowie des Umfelds aktiviert und die informell Pflegenden dazu befähigt werden, einen an Selbstfürsorge orientierten Umgang mit der jeweiligen Pflegesituation zu finden. Durch die Entwicklung und Implementierung sozialer, technischer, organisatorischer und prozessualer Innovationen sowie neuartiger Dienstleistungen und Geschäftsmodelle soll die Lebensqualität informell Pflegender und dadurch mittelbar auch zu pflegender Personen unabhängig vom Wohnort messbar verbessert werden, z. B. in Städten, ländlichen oder strukturschwachen Regionen.

 

Die Förderung anwendungsorientierter Verbundprojekte erfolgt in 2 Phasen: In der ersten, Erprobungs- und Experimentierphase (Phase I, in der Regel 12 Monate) sollen die anwendungsorientierten Verbundprojekte alternative methodische Vorgehensweisen und Ansätze zur Umsetzung der integrierten Forschung erproben, insbesondere hinsichtlich der Partizipation der Nutzenden sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit. Das schließt die Ermittlung möglicher technologischer Ansätze sowie geeigneter Kooperationspartner ein (Durchführbarkeitsstudien). Im Rahmen der Umsetzungsphase (Phase II, in der Regel 30 Monate) werden erfolgreich abgeschlossene Durchführbarkeitsstudien aus der ersten Phase ausgewählt und mit einem Anschlussvorhaben weiter gefördert, das auf den Erkenntnissen aus den Durchführbarkeitsstudien aufbaut und von einem über den Kernverbund hinaus erweiterten Verbund bearbeitet wird.

 

Weitere Informationen zur Einreichung von Projektskizzen oder Unterstützung bei der Suche nach möglichen Projektpartnern finden Sie hier: https://www.interaktive-technologien.de/foerderung/bekanntmachungen/paz

 

Die vollständige Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung lesen Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3669.html

 

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