Der Innovationsausschuss des G-BA hat zwei neue Förderprogramme zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht, die über den Innovationsfonds gefördert werden. Eines ist themenoffen, das zweite ist themenspezifisch. Themen sind hier unter anderem Sekundär- und Tertiärprävention, Entlastung von Pflegefachkräften oder digitale Technologien im Versorgungsalltag.
Im Rahmen des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, entstehen. Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen voran zu bringen, die eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV dienen können.
Weiter Informationen zu den neuen Versirgungsformen finden Sie HIER.